ReiseAusfallPauschale (RAP) für Vereine und Ferienbelegungen

Die Alternative zu Stornogebühren

Da wir wissen, dass bei den gegenwärtig vorherrschenden Bedingungen ein gewisses Risiko besteht, eine Buchung über einen Aufenthalt abzuschließen, bieten wir die Möglichkeit zur Zahlung einer ReiseAusfallPauschale als Alternative zu den in den Reise- und Buchungsbedingungen aufgeführten Stornogebühren an. Sicherlich sind mit dieser Zahlung die uns entstehenden Kosten bei Nichtanreise einer Gruppe nicht annähernd gedeckt, aber aus gegebenem Anlass möchten wir damit einen Beitrag leisten, Gruppen zu ermutigen, einen Aufenthalt verbildlich zu buchen.

Die ReiseAusfallPauschale (RAP) ersetzt die im Pkt. 6 der Reise- und Buchungsbedingungen aufgeführten Stornogebühren im Falle eines behördlichen Erlasses, dass die geplante Fahrt nicht stattfinden darf. Alle anderen Rücktrittsgründe von der Reise sind davon nicht berührt.

Die RAP kann nur für die gesamte Gruppe inkl. Begleitpersonen abgeschlossen werden und beträgt 2,00 € pro Person und Übernachtung. Mit dem Reisevertragsangebot erhalten Sie somit auch ein Angebot für die ReiseAusfallPauschale durch das KiEZ. Der Betrag für die RAP muss mit Vertragsunterzeichnung auf das KiEZ-Konto eingezahlt werden, damit der Schutz in Kraft tritt. Die Reiseausfallpauschale ist keine Anzahlung auf den Reisepreis, sondern wird zusätzlich erhoben. Sie gilt nicht bei einem Reiseabbruch oder nicht in Anspruch genommener Leistungen.

Bei Nichtabschluss dieser Reiseausfallpauschale behalten die Stornobedingungen der Reise- und Buchungsbedingungen des Reisevertrages weiterhin in vollem Umfang ihre Gültigkeit.

Gern stehen wir Ihnen für eine weitere Beratung unter den jeweiligen Rufnummern zur Verfügung bzw. unterbreiten Ihnen ein schriftliches Angebot.